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   VGH Hessen, 10.11.1994 - TL 884/94   

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https://dejure.org/1994,3692
VGH Hessen, 10.11.1994 - TL 884/94 (https://dejure.org/1994,3692)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.11.1994 - TL 884/94 (https://dejure.org/1994,3692)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. November 1994 - TL 884/94 (https://dejure.org/1994,3692)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer "Versetzung" im Sinne des § 77 Abs. 1 Nr. 2 c HPVG (Hessisches Personalvertretungsgesetz); Begriff der "Dienststelle"; Mitbestimmungsrecht beim Wechsel einer Angstellten vom Ordnungsamt in das Stadtschulamt; Behandlung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 235 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1995, 336
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 04.06.1993 - 6 P 31.91

    Personalvertretungsrecht - Personalrat - Umsetzung -

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1994 - TL 884/94
    Daß der Personalrat der aufnehmenden Dienststelle die zu erwartenden kollektiven Belastungen der Beschäftigten der neuen Dienststelle berücksichtigen darf, wird auch vom Bundesverwaltungsgericht anerkannt (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Juni 1993 - 6 P 31.91 - PersR 1994, 18 ff., 21).
  • VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 23/92

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats bei befristeter Einstellung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1994 - TL 884/94
    Die Mitbestimmung bei der Einstellung sei nicht nur auf die Umstände beschränkt, die in der Person des Einzustellenden lägen; vielmehr umfasse sie aufgrund des Merkmals der Eingliederung in den vorhandenen Dienstbetrieb auch die kollektiven Interessen der bereits bei dem Dienstherrn beschäftigten Arbeitnehmer, die durch die Einstellung tangiert werden könnten (vgl. auch die Senatsbeschlüsse vom 24. Juni 1993 - HPV TL 796/91 und HPV TL 23/92 - sowie die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1991 - 6 P 15.90 - DVBl. 1992, 895 = PersV 1992, 225, und vom 3. Februar 1993 - 6 P 28.91 -).
  • BVerwG, 03.07.1990 - 6 P 10.87

    Mitbestimmung des Personalrats i.R.e. vorübergehenden Zuweisung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1994 - TL 884/94
    § 77 HPVG übernimmt - ebenso wie das Bundespersonalvertretungsgesetz und die übrigen Landespersonalvertretungsgesetze - die Begriffe, die die einzelnen in der Vorschrift geregelten Mitbestimmungstatbestände bezeichnen, aus dem Beamtenrecht, soweit die Vorschrift die Mitbestimmungsbefugnis in Personalangelegenheiten der Beamten festlegt, und aus dem Tarifrecht, soweit sie die entsprechenden Befugnisse in Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter bestimmt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 1984 - 6 P 39.83 - Buchholz, 238.36 Nr. 4 zu § 78 NdsPersVG, 3. Juli 1990 - 6 P 10.87 - PersV 1990, 540 f. = DVBl. 1990, 1239).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1984 - 6 S 955/84

    Sozialhilfe - Kosten der Unterkunft

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1994 - TL 884/94
    Zwar hat der Senat mit Beschluß vom 27. Juni 1984 (- HPV TL 39/82 - Leitsatz veröffentlicht in ESVGH 35, 158) entschieden, daß die gemäß § 7 Abs. 3 HPVG Personalvertretungsrechtlich verselbständigten Teile einer Dienststelle ihrerseits Dienststellen im Sinne des § 66 Abs. 2 HPVG a.F. und nicht lediglich wesentliche Teile einer Dienststelle seien und daß sich diese Fiktion nach ihrem eindeutigen Wortlaut auf das ganze Hessische Personalvertretungsgesetz beziehe.
  • VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 796/91

    Zustimmung des Personalrates zu einer Einstellung - Begründung der

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1994 - TL 884/94
    Die Mitbestimmung bei der Einstellung sei nicht nur auf die Umstände beschränkt, die in der Person des Einzustellenden lägen; vielmehr umfasse sie aufgrund des Merkmals der Eingliederung in den vorhandenen Dienstbetrieb auch die kollektiven Interessen der bereits bei dem Dienstherrn beschäftigten Arbeitnehmer, die durch die Einstellung tangiert werden könnten (vgl. auch die Senatsbeschlüsse vom 24. Juni 1993 - HPV TL 796/91 und HPV TL 23/92 - sowie die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1991 - 6 P 15.90 - DVBl. 1992, 895 = PersV 1992, 225, und vom 3. Februar 1993 - 6 P 28.91 -).
  • OVG Saarland, 29.09.1992 - 5 W 4/91

    Versetzung; Beamter; Dienststelle; Mitwirkungsrecht; Personalrat; Anhörung;

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1994 - TL 884/94
    Der Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts umfaßt die Interessen der Beschäftigten der aufnehmenden Dienststelle (OVG Saarlouis, Beschluß vom 29. September 1992- 5 W 4/91 - PersR 1993, 178 f.).
  • BVerwG, 27.09.1993 - 6 P 4.93

    Personalvertretung - Versetzung - Verschlechterung dienstlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1994 - TL 884/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. September 1993 - 6 P 4.93 - BVerwGE 94, 178 ff., 179/180 mit weiteren Nachweisen), der der Senat folgt, ist die Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme - auch ohne gesetzliche Festlegung der zugelassenen Verweigerungsgründe - nur dann unbeachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegen.
  • VGH Hessen, 18.03.1993 - HPV TL 2698/90

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Einstellung: Begründung der

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1994 - TL 884/94
    Der Senat hat in Fällen, die Einstellungen betrafen, mit Beschlüssen vom 18. März 1993 - HPV TL 2698/90 -, PersR 1994, 221, und vom 08. Juli 1993 - HPV TL 1641/91 - unter anderem darauf hingewiesen, daß die Mitbestimmung gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 a HPVG sich auf die Eingliederung der zur Einstellung vorgesehenen Personen beziehe.
  • BVerwG, 06.04.1984 - 6 P 39.83

    Rechtmäßigkeit der Umsetzung eines in einer personalvertretungsrechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1994 - TL 884/94
    § 77 HPVG übernimmt - ebenso wie das Bundespersonalvertretungsgesetz und die übrigen Landespersonalvertretungsgesetze - die Begriffe, die die einzelnen in der Vorschrift geregelten Mitbestimmungstatbestände bezeichnen, aus dem Beamtenrecht, soweit die Vorschrift die Mitbestimmungsbefugnis in Personalangelegenheiten der Beamten festlegt, und aus dem Tarifrecht, soweit sie die entsprechenden Befugnisse in Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter bestimmt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 1984 - 6 P 39.83 - Buchholz, 238.36 Nr. 4 zu § 78 NdsPersVG, 3. Juli 1990 - 6 P 10.87 - PersV 1990, 540 f. = DVBl. 1990, 1239).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 6 P 28.91

    Personalvertretung - Abrufkräfte - Zustimmungsantrag - Einheitliches

    Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1994 - TL 884/94
    Die Mitbestimmung bei der Einstellung sei nicht nur auf die Umstände beschränkt, die in der Person des Einzustellenden lägen; vielmehr umfasse sie aufgrund des Merkmals der Eingliederung in den vorhandenen Dienstbetrieb auch die kollektiven Interessen der bereits bei dem Dienstherrn beschäftigten Arbeitnehmer, die durch die Einstellung tangiert werden könnten (vgl. auch die Senatsbeschlüsse vom 24. Juni 1993 - HPV TL 796/91 und HPV TL 23/92 - sowie die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1991 - 6 P 15.90 - DVBl. 1992, 895 = PersV 1992, 225, und vom 3. Februar 1993 - 6 P 28.91 -).
  • VGH Hessen, 08.07.1993 - HPV TL 1641/91

    Anforderungen an die Begründung des Personalrats für eine

  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 15.90

    Personalvertretung - Einstellung einer Aushilfskraft - Befristeter Arbeitsvertrag

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91

    Personalvertretung - Zustimmungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

  • VGH Hessen, 22.10.1986 - HPV TL 327/84
  • VGH Hessen, 14.11.1996 - 22 TL 3947/95

    Personalrat - unbeachtliche Zustimmungsverweigerung

    1995, 204, 7. Dezember 1994 - 6 P 35.92 - PersR 1995, 296 ff., 298/299, 6. September 1995 - 6 P 41.93 - PersR 1996, 24 f., jeweils m. w. N.), der der Senat folgt (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 18. März 1993 - HPV TL 2698/90 - PersR 1994, 221 f., B. Juli 1993 - 1641/91 -, 10. November 1994 - TL 884/94 - PersR 1995, 212 ff., 214), ist die Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme - auch ohne gesetzliche Festlegung der zugelassenen Verweigerungsgründe - nur dann einer Nichtbegründung gleichzustellen und damit unbeachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegen.

    Die Mitbestimmung gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 2 a HPVG bezieht sich auf die Eingliederung der zur Einstellung vorgesehenen Person (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. September 1995, a. a. O., S. 25; Hess. VGH, Beschlüsse vom 18. März 1993, a. a. 0., S. 222, 10. November 1994, a. a. O., S. 214).

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